Chalet Matty im Alpbachtal
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen für die Anmietung der Ferienunterkunft “Chalet Matty” in Reith im Alpbachtal, Tirol, Österreich

1. Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Anmietung der Ferienunterkunft “Chalet Matty” in Reith im Alpbachtal, Tirol, Österreich. Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienunterkunft wird mit der Bestätigung der Buchung des Mieters durch die Vermieter Sabine und Andreas Schembera (im folgenden Vermieter) verbindlich abgeschlossen.

Die als Gäste benannten Personen werden im folgenden als Mieter bezeichnet.

Die Unterkunft wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet.

Ausstattung: Bezogene Betten entsprechend der Anzahl der Gäste; Handtuchausstattung: pro Person 1 Duschhandtuch und ein Handtuch; als Erstausstattung: Toilettenpapier, Wattestäbchen, Make-up-Pads, Tampons, Handseife; Küche: 2 Küchenhandtücher und Spüllappen, Spülmaschinentabs und Müllbeutel.

Räume: 130 qm, 4 Schlafzimmer, 2 Bäder mit Dusche und/oder Badewanne, Wohn-Essbereich mit Küche, Loungebereich, Kamin, Sitzecke mit Esstisch, Outdoormöbel, Liegen, Sonnenschutz, Skischuhtrockner (unbeheizt), Skiraum,
1 Kinderbettchen inkl. Bettwäsche und Kissen für Kinder bis 3 Jahre; 1 Hochstuhl
Kaminholz, Kostenloses WiFi, Sat-TV, Küche mit Induktionsherd, Ofen, Geschirrspülmaschine, Kühl- und Gefrierschrank, Kaffeemaschine, Toaster, Fondue-Set, Wasserkocher, Handrührgerät mit Pürierstab.

Im Sommer: Nutzung des Gasgrills
Im Winter: Nutzung der vorhandenen Schlitten

Der Vermieter behält sich eine jederzeitige Änderung der Ausstattung vor.

2. Der Grundpreis für die gebuchte Ferienunterkunft beträgt

vom 15.12. bis 31.03. 270 EUR
vom 01.04. bis 31.05. 200 EUR
vom 01.06. bis 20.09. 250 EUR
vom 21.09. bis 14.12. 220 EUR

Im Preis beinhaltet ist die Nutzung der Ferienunterkunft für 1 – 4 Personen. Der Preis für jede weitere Person beträgt zwischen 20 bis 30 EUR pro Tag, abhängig von der Saison. Kinder bis zum Alter von 2 Jahren sind kostenfrei. Die Ferienunterkunft kann maximal von 8 Personen und einem Kind bis zu einem Alter von 2 Jahren genutzt werden.( = Maximale Belegung).

Die gebuchte Ferienunterkunft darf nur von den in der Reiseanmeldung aufgeführten Personen belegt werden. Die in der Buchung angegebene Personenzahl ist verbindlich. Es ist bei der Buchung stets die genaue Anzahl der Erwachsenen und Kinder mit Namen, Geburtsdatum und Adresse anzugeben. Kurzfristige Änderungen bei der Personenzahl müssen den Vermietern spätestens zwei Tage vor Anreise mitgeteilt werden. Eine Mehr- oder Minderbelegung wird sodann noch vor Anreise nachberechnet und vom Mieter bezahlt oder diesem erstattet. Bei Überbelegungen durch Änderung der Personenzahl, die nicht gemeldet werden, wird neben dem Entgelt für jede weitere Person eine Strafzahlung von 100 EUR erhoben und die Mieter können des Hauses verwiesen werden.

Die Mieter haben zudem folgende Kosten zu tragen:

Reinigung der Ferienunterkunft pauschal 180 EUR
Kurtaxe in der jeweilig von der Gemeinde Reith i.A. erhobenen Höhe, derzeit 2 EUR pro Person und Tag (Kinder bis 15 Jahre frei)

Hinzu kommt die Zahlung der Kaution in Höhe von 250 EUR.

Der Gesamtbetrag aller Zahlungen mit Ausnahme der Kaution wird als Reisepreis bezeichnet.

3. Der Mieter erhält eine schriftliche Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die gebuchte Reiseleistung enthält. Etwaige Abweichungen müssen dem Vermieter unverzüglich angezeigt werden.

4. Der Mietvertrag kommt durch die Bestätigung der Buchung durch den Vermieter zustande. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen auf das angegebene Konto der Vermieter zu leisten. Der Anzahlungsbetrag wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung des Reisepreises und die Kaution in Höhe von 250 Euro müssen spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt auf folgendes Konto erfolgt sein:

Kontoinhaber: Sabine Schembera
Bank: DKB Deutsche Kreditbank
IBAN: DE50 1203 0000 1056 6852 23
BIC: BYLADEM1001

Bei Buchungen ab dem 28. Tag vor Reisebeginn ist der volle Reisepreis sowie die Kaution sofort nach Bestätigung der Buchung fällig.

Vor der Anreise wird eine Kaution in Höhe von 250 Euro erhoben. Diese wird nach der Abreise nach Kontrolle des Hauses zurück überwiesen oder insbesondere mit Kosten, die zur Beseitigung von Schäden aufzuwenden waren bzw. mit sonstigen Ansprüchen des Vermieters aus dem Mietverhältnis verrechnet.

5. Mietdauer und Anreise

Am Anreisetag stellt der Vermieter dem Mieter das Mietobjekt in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Die Anreise kann ab 16:00 Uhr erfolgen. Eine frühere Hausübergabe kann nur nach Absprache mit dem Vermieter erfolgen, da die Ferienunterkunft nach Auszug der vorherigen Gäste gründlich zu überprüfen und zu reinigen ist.

Eine Woche vor Anreise erhält der Mieter den Code für das Codeschloß der Eingangstüre per SMS oder Email. Es werden keine Schlüssel ausgehändigt. Die Weitergabe des Codes an Dritte, die nicht zur Gruppe der Gäste gehören, ist untersagt.

Das Chalet muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr besenrein freigemacht werden. Die Möglichkeit zur späteren Abreise ist vorher mit den Vermietern abzusprechen und wird nicht gewährleistet.

6. Rücktritt durch den Mieter, Verzug mit der Zahlung des Reisepreises

Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

ab Buchungsdatum 20 %
ab 44 Tage vor Reiseantritt 50 %
ab 34 Tage vor Reiseantritt 80 %
ab 1 Tag vor Reiseantritt, Nichtanreise oder bei vorzeitiger Abreise 100 % des Reisepreises.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Wenn bis 15 Tage vor Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, kann die Buchung vom Vermieter storniert werden. In diesem Fall gelten die o.g. Stornierungsbedingungen.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

7. Kündigung durch den Vermieter/Haftung des Vermieters

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen (stornieren), wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet (siehe Ziff. 6.) oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienunterkunft entsprechend der Ausstattung in ordnungsgemäßer Beschaffenheit bzw. in marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Die Haftung des Vermieters ist im Übrigen ausgeschlossen, soweit das Mietobjekt durch höhere Gewalt (z.B. Überschwemmungen, Lawinenabgänge, Brand), behördliche Anordnung/Auflagen oder nicht vom Mietobjekt des Vermieters ausgehende Belästigungen durch Baumaßnahmen oder Schallimmissionen etc. beeinträchtigt wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn eintretende Beeinträchtigungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen Beauftragten zurückzuführen sind. Eine Haftung für Schäden am Eigentum des oder der körperlichen Unversehrtheit des Mieters, die durch Mängel der Mietsache verursacht werden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen Beauftragten verursacht worden. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer sowie ebenso nicht für die Benutzung eventuell bereit gestellter Spiel- und Sportgeräte, es sei denn, der Vermieter hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Jede Haftung des Vermieters, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist auf das Recht des Mieters zur Minderung der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis begrenzt. Die Geltendmachung von Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.

8. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

In den Mieträumen entstandene Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In die Kanalisation dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches entsorgt werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

9. Tierhaltung

Tiere, jeglicher Art sind in der Unterkunft nicht gestattet.

10. Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

  1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
    Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
    Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
  2. Zugangsdaten
    Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
  3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
    Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall steht nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
    Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
    Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
    keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich nutzen, vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
    dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
    die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten;
    keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten;
    das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
  5. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

11. Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

  1. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
  2. Für die Dauer der Überlassung der Ferienunterkunft ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen derselben Fenster und Türen geschlossen zu halten.
  3. In der Ferienunterkunft gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100 EUR (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
  4. Der hauseigene Parkplatz bietet 2 PKW-Stellplätze. Weitere Fahrzeuge können weder auf dem Grundstück, noch an der Straße abgestellt werden.
  5. Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienunterkunft nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
  6. Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienunterkunft, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

12. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

13. Urlaubsadresse

c/o Sabine und Andreas Schembera – Chalet Matty
Ried 12A
6235 Reith im Alpbachtal/ Tirol
Österreich
Vermieter: Sabine und Andreas Schembera – Chalet Matty

Ins Navi bitte die Straße Kirchfeld, Kreuzung Am Seerain #2 eingeben. Dann bitte der Anfahrtsskizze bzw. der Anfahrtsbeschreibung auf der Webpage www.chalet-matty.com folgen.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Der Wohnsitz des Vermieters ist in München, Deutschland.